Neue Regelungen zur Corona-Schutzverordnung nach den Sommerferien und WBV Konzept für den Spielbetrieb

Das Servicezentrum der Stadt Hagen weist darauf hin, dass nach dem Ende der Sommerferien ab dem 12.08.2020 alle Hallen wieder für den normalen Trainingsbetrieb geöffnet werden, es gelten folgende Regelungen:

Pro abtrennbaren und geschlossenen Hallenabschnitt sind maximal 30 Personen zulässig. Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass der Zutritt und das Verlassen der Sportstätte nacheinander, ohne Warteschlangen und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgen. Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz verbindlich zu tragen. Mindestens beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind zudem die Hände gründlich mit Seife zu waschen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Desinfektionsmittel sind vom Nutzer bereitzustellen. Übungsleiter beziehungsweise Trainer müssen zur notwendigen Rückverfolgung für jede Trainingseinheit eine Teilnehmerliste mit Namen, Datum und Uhrzeit führen und diese 14 Tage lang aufbewahren.
Auf die Nutzung von Kleinsportgeräten sollte aus hygienischen Gründen möglichst verzichtet werden. Andernfalls müssen diese vor und nach der Benutzung selbstständig mit eigenen Desinfektionsmitteln gründlich gereinigt werden.
Nach den Ferien stehen in den städtischen Sportstätten auch wieder die Duschen und Umkleiden zur Verfügung. Da die Größe der Umkleide- und Duschräume in den einzelnen Sportstätten stark variiert, kann pauschal keine Obergrenze an Personen genannt werden, die diese Räumlichkeiten zeitgleich nutzen dürfen. Daher ist auch hier stets darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei größeren Gruppen muss durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass beispielsweise mehrere kleinere Gruppen die sanitären Räumlichkeiten nacheinander nutzen, um den Mindestabstand zu wahren.
Zuschauer sind in den Sporthallen unter Wahrung des allgemeinen Abstandsgebots von 1,5 Meter ebenfalls wieder erlaubt; maximal jedoch 300 Personen. Auch hier muss über entsprechende Listen mit Datum, Uhrzeit, Namen, Anschrift und Telefonnummer die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Die Listen sind zwei Wochen lang aufzubewahren.

Zudem hat der WBV ein Hygienekonzept für den Spielbetrieb erstellt:

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