2G im Sportbereich: Änderungen der Corona-Bestimmungen!

Liebe Spielerinnen und Spieler, liebe Coaches, liebe Eltern,

ab heute tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Zutritt zur Halle zu Training und Spielen haben ab sofort nur noch Personen, die eindeutig nachweisbar geimpft oder genesen sind. Zuschauer, Spieler, Trainer und Schiedsrichter (ab 16 Jahren) müssen diesen Nachweis vor Eintritt in die Halle nachweisen. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahre gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Entsprechend ist vor den Heimspielen der 2G-Nachweis (nicht mehr 3G) durch die / den jeweils beauftragte(n) Hyggienebeauftragte(n) zu kontrollieren. Wir bitten zudem alle Trainer, in ihren Mannschaften den Impfstatus für Teammitglieder ab 16 Jahren zu kontrollieren und zu dokumentieren.

#notme-we

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.