Status quo und Ausblick

Corona beherrscht weiterhin unser Leben. Die Möglichkeit, wie gewohnt dem orangenen Leder hinterher zu jagen, liegt schon sehr lange zurück. Hinter den Kulissen dagegen laufen die Planungen auf Hochtouren, um irgendwann dann auf dem neuen Hallenboden des Boeler Sportzentrums (die Arbeiten sollen nach Aussage der Stadt Hagen bis Ende August abgeschlossen sein) in die Normalität zurück kehren zu können.

Deshalb an dieser Stelle endlich einmal eine positive Nachricht: Alex Nolte wird sein Engagement im Nachwuchsbasketball ausbauen. Bereits in der letzten Spielzeit war Alex parallel zu seiner Tätigkeit bei Phoenix Hagen als Jugendtrainer aktiv- sehr zur Freude der Boeler Verantwortlichen und vor allem der Kids. Denn durch seine Art im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen ist der B-Trainer sehr beliebt und wird künftig sein Engagement in diesem Bereich noch ausbauen, da es nun keine Überschneidungen geben wird.

Wenn es denn dann wieder losgeht, gibt es die Erwägung im Westdeutschen Basketball Verband, die Jugendteams bis Ende 2021 noch in der aktuellen Konstellation in einer Art Freundschaftsrunde spielen zu lassen. Somit soll den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, wenigstens einige Spiele mit den Mitspielern zu absolvieren. Im Anschluss an diese Freundschaftsrunde erfolgt dann die Jahrgangsumstellung auf die Spielzeit 2021/22, eventuell mit Qualifikationsspielen. All dies sind jedoch erst einmal Gedankenspiele und hängen natürlich auch von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Aktuell kann unser Lieblingssport unter den folgenden Voraussetzungen ausgeübt werden:

Neue bundesweite Regelungen für den Sport

Das Servicezentrum Sport (SZS) der Stadt Hagen weist darauf hin, dass gemäß dem “Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vom 22. April 2021 ab dem morgigen Samstag, 24. April 2021, wichtige Änderungen für den Bereich des Sports in Kraft treten: Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,

b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und

c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörden ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Das SZS bittet zwingend um Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

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